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Checklisten für die Steuerberaterkanzlei

An der Professur für Software Engineering (Leitung: Prof.Dr.Dr.h.c. Miklós Géza Zilahy) der Justus-Liebig-Universität Gießen wurden - basierend auf mehrjährigen Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements - umfassende Checklisten für die Steuerberaterkanzlei entwickelt. Diese wurden der Fachöffentlichkeit frei zugänglich gemacht.

In einem gemeinsamen Projekt mit einem Hersteller von Kanzleisoftware wurden diese Checklisten als elektronische (digitalisierte), voll in die Kanzleisoftware integrierte Checklisten praxisreif realisiert.

Prof. Zilahy möchte damit nicht nur zur verbreiteten Anwendung von Checklisten anregen, sondern eine Fachdiskussion über Checklisten anstoßen und im Endergebnis einen Standardisierungsprozess einleiten.

Selbstverständlich profitieren auch Unternehmen, die ihre Buchhaltung, ihren Jahresabschluss und ihre Steuererklärungen selbst erstellen, von diesen Checklisten.

Publikation der Checklisten



Kontakt

Prof. Dr. Dr.h.c. Miklós Géza Zilahy
Institut für Informatik
Software Engineering
Diezstr. 15
35390 Gießen
Fon 0641 / 99-373
miklos.zilahy@informatik.uni-giessen.de

Warum wurden digitalisierte Checklisten entwickelt?

Die realisierte, inzwischen von vielen Kanzleipraxen übernommene Anwendungssoftware mit digitalisierten Checklisten wurde von zwei Ursachengruppen ausgelöst:

In die erste Gruppe gehören solche Auslöser, die von den Kanzleien in Verbindung mit der Einführung von Qualitätsmaßnahmen genannt werden, so

  • Negativerfahrungen der Mitarbeiter durch wiederholt aufgetretene Fehler, steigende Haftungsrisiken und Haftungsfälle von Praxen (Fehlermanagement),
  • Verbesserung der Ablauforganisation der Kanzlei, kürzere Bearbeitungszeiten der Mandate (Prozessorientierung),
  • Ausrichtung aller Arbeiten der Kanzlei auf Mandantenanforderungen, Mandantenerwartungen und Mandantenbedürfnisse zur Vertrauenssteigerung der Mandanten (Mandantenorientierung),
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation, bessere Zusammenarbeit der Mitarbeiter untereinander, bessere Fortbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter sowie der Auszubildende (Mitarbeiterorientierung),
  • erwarteter Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenz, Internationalisierung der Mandatschaft, wirksames Kanzleimarketing, erhöhte Wirtschaftlichkeit durch (Personal-) Kostensenkung (Kanzleiorientierung),
  • insgesamt permanente Erhöhung des Qualitätsniveaus mit abschließender Zertifizierung (Qualitätsorientierung).

In die zweite Gruppe gehören solche Auslöser, die Entwickler und Anbieter von Software sehen, die sich aus den Gestaltungsmöglichkeiten der Geschäftsprozesse der Kanzlei ergeben, so

  • die Standardisierbarkeit von computerunterstützten Arbeitsprozessen durch Bildung von Referenzabläufen,
  • die Kontrollierbarkeit der Einhaltung und Angemessenheit von rechnerischen, organisatorischen und formellen Regeln (Vorgaben) in den Arbeitsprozessen,
  • die Qualitätsverbesserung der Software durch integrierte Kontrollmechanismen der digitalisierten Checklisten etc.

© Copyright Compario 2011, Autorenrechte bei den Autoren

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