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Newsletter Ausgabe 10-2009 vom 21. Oktober 2009 |
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Inhalt:
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Editorial: BFH schränkt Datenzugriff ein – und nun?
Das Finanzamt kann den Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen nicht verlangen. So hat der BFH unlängst entschieden.
Das ist erfreulich. Doch lässt sich das Urteil auch problemlos in der Praxis nutzen? Lassen sich die Buchführungsdaten so filtern, dass wirklich nur die Daten dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden, für die es eine Aufzeichnungspflicht gibt? Für alle Zugriffsarten, den (un)mittelbaren Datenzugriff sowie die Datenträgerüberlassung ? Fragen Sie einmal Ihren Softwareanbieter, ob seine Kanzleisoftware das kann.
Vor- und Nebensysteme sind für den Prüfer nun auch tabu: Die Daten des Fakturaprogramms müssen genauso wenig dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden wie die Daten des Reisekostenprogramms.
Das sind frohe Botschaften, die Sie als Steuerberater Ihren Mandanten überbringen können. Doch, wenn Daten nicht zur Verfügung gestellt werden müssen, heißt das noch lange nicht, dass Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können. Das kann durchaus im Interesse des geprüften Unternehmens liegen. Wenn in den Daten nichts Auffälliges gefunden werden kann, dann ist die Prüfung schneller beendet und der Prüfer früher wieder weg. Wie viele Daten allerdings freiwillig überlassen werden, muss für jedes Unternehmen, für und mit jedem Mandanten individuell entschieden werden. An einer entsprechenden Beratung kommen Sie als kundenorientierter Steuerberater (siehe Literaturhinweis!) hier nicht vorbei.
Wenn Sie Ihre Mandanten bisher eine spezifische GDPdU-Beratung vorenthalten haben, dann sind Sie nach dem BFH-Urteil nun besser dran. Kein Einnahme-Überschuss-Rechner kann Ihnen mehr verwerfen, Sie hätten versäumt, ihn auf die Pflicht zur elektronischen Aufbewahrung der Daten seiner Vor-und Nebensysteme hinzuweisen.
Wenn Sie dagegen Ihre Mandanten in GDPdU-Fragen besonders engagiert beraten, dann können Sie das auch kundtun. Lassen Sie sich einfach im Partnerportal "Forum Elektronische Steuerprüfung" (www.elektronische-steuerpruefung.de) kostenlos in dessen Steuerberaterverzeichnis eintragen.
Ihr Gerhard Schmidt
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Kanzleiprozesse: Pragmatisches Controlling – 30 Minuten Fitness pro Woche für die Kanzlei (Cordula Schneider)
Einmal im Jahr intensiv Benchmarking, Ursachensuche, Zielfindung und Maßnahmenplanung. Und danach: Die Kontrolle der Zielerfüllung versickert im Treibsand des Arbeitsalltags! Immer wieder nimmt man sich vor, sich "das alles" mal in Ruhe anzusehen. Meine Idee heißt daher: 30 Minuten Fitness wöchentlich.
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Kanzleiprozesse: Verschärfte Anforderungen an Auftrags-Datenverarbeitung durch Bundesdatenschutzgesetz (Peter tom Suden)
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert und - für die Auftrags-Datenverarbeitung - verschärft. Betroffen davon ist auch das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant. Denn wer als Unternehmer personenbezogene Daten seiner Firma durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen verarbeiten lässt, das in voller Verantwortung und nach abschließenden Weisungen des Auftraggebers handelt, bleibt als Auftraggeber datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung. Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. September 2009.
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Literatur: Außergewöhnliche Kundenbetreuung (Maria A. Musold)
Fachliche Meisterleistungen allein machen heute noch lange keinen zufriedenen Kunden. Das Geheimnis liegt in der gelungenen Kundenkommunikation. Es ist das Zwischenmenschliche – der Umgang mit dem Kunden –, das über positive oder negative Wahrnehmung entscheidet – die so genannte „gefühlte Qualität“. Der Kunde möchte sich mit seinen Belangen ernst genommen fühlen und weder am Telefon noch im persönlichen Gespräch den Eindruck haben, dass er stört oder vertröstet wird. Allzu leicht scheitern Geschäftsbeziehungen an simplen Kommunikationsproblemen oder falschen Erwartungshaltungen.
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Simba: Bestens für das BilMoG gerüstet
Im nächsten Simba-Update werden wesentliche für BilMoG notwendige Änderungen und Funktionen ausgeliefert. Darunter sind neue Auswertungen, sowie Änderungen in der Anlagenbuchhaltung.
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DATAC: Papierloses Büro im Trend
Digitale Lösungen zur Archivierung von Belegen in der Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung gibt es mittlerweile seit vielen Jahren. Die Systeme sind technisch ausgereift und können im Grunde fast jede Unternehmensanforderung solide und effizient abdecken. So ist zumindest die technische Ausgangslage. Doch das genaue Hinschauen lohnt sich. Die Programme unterscheiden sich sehr in ihrer Bedienerfreundlichkeit und natürlich auch im Preis-Leistungsverhältnis. DATAC bietet eine Lösung, die sich insbesondere für Kleinunternehmer und den Mittelstand eignet.
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LAND-DATA: Unterstützung der neuesten Generation von Betriebssystemen
Mit Auslieferung der neuen Programmversion ADNOVA finance 2010 wurde die Lauffähigkeit der LAND-DATA-Softwareanwendung auf Rechnern mit den neuesten Betriebssystemen getestet und freigegeben. Unterstützt wird jetzt erstmals das lokale Betriebssystem Windows 7 sowie das Serverbetriebssystem Windows 2008 auch in der 64-Bit-Betriebssystemvariante.
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Agenda: Neukundenbetreuung - Software-Wechsel leicht gemacht
Die Firma AGENDA bietet praktische Software-Komplettlösungen, die Steuerberatern ein unabhängiges Arbeiten ermöglichen. Bereits seit 25 Jahren profitieren die Kunden von der Praxisnähe und der schlanken, übersichtlichen Struktur der AGENDA-Im-Haus-Lösung. Einzigartig an AGENDA ist die Kombination aus preiswerter Software, praktischer Handhabung und professionellen Funktionen. Zum besonderen Service gehören sowohl die persönliche Betreuung der Software-Kunden als auch Fortbildungsangebote wie regelmäßige Online-Seminare. Der Update-Service stellt sicher, dass die Software immer auf dem aktuellsten Stand ist. Für Neukunden gibt es seit kurzem ein ganz besonderes Angebot. Ein Interview informiert.
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VOKS: Das Faktorverfahren wirft seinen Schatten voraus
Als zusätzliche Alternative zu den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V haben Ehegatten ab 2010 die Möglichkeit, das sog. Faktorverfahren zu wählen. Besteht dann noch die Möglichkeit für einen LSt-Freibetrag, ist eine qualifizierte Empfehlung ohne Hilfsmittel ausgeschlossen. Für den Berater steht hier "LStErm professional" zur Verfügung. Die aktuelle Version sieht diverse Berechnungsalternativen vor und ermöglicht so einen schnellen Vergleich der unterschiedlichen Optionen.
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Stollfuß: Existenzgründung leicht gemacht
Steuerberater, die sich erfolgreich selbständig machen wollen, müssen ihre Arbeitsabläufe möglichst effizient gestalten. Dafür wird nicht nur eine geeignete Software benötigt: Auch die für tägliche Beratungsaufgaben erforderlichen, aktuellen Fachinformationen zum Steuerrecht sollten möglichst einfach und aktuell abrufbar sein - am besten papierlos und auf Knopfdruck übers Internet. Beides - Software und Fachinformationen in einem Paket - erhalten Existenzgründer unter den Steuerberatern ab sofort von Stollfuß Medien zu besonders fairen Konditionen.
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Audicon: Beschreibungsstandardkonform?
Wissen Sie, ob Ihre Daten dem Beschreibungsstandard entsprechen? Mit Audicon finden Sie es heraus: Denn ab sofort prüft das Unternehmen kostenlos, ob Daten dem Beschreibungsstandard nach den GDPdU entsprechen.
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SBS Software: Partnerunterstützung durch weitere Aktions-Pakete
Kann eine Entgeltabrechnung kostengünstig, bequem und fehlerfrei erstellt werden? Kann ein Rechnungswesen mit umfangreichem Funktionsspektrum trotzdem einfach und komfortabel sein? SBS Software Partner wissen seit langem, wie das geht; sie setzen die Software nicht nur selbst ein, sie präsentieren und installieren die Programme vor Ort. Das bringt dem Interessenten und voraussichtlichen Kunden eine wesentliche Zeitersparnis. Die Neuauflage umfasst mit der Entgeltabrechnung und dem Rechnungswesen die beiden nachgefragtesten Aktionspakete.
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