|
ErbSt-Vergleichsberechnungen 2007 und 2008
Nicht nur für die aktuellen Fälle müssen sich die steuerlichen Berater mit der ErbSt-Reform auseinandersetzen. Soweit nämlich bereits Erbschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 festgesetzt ist, muss diese Festsetzung daraufhin überprüft werden, ob die Anwendung des neuen Rechts günstiger ist. Im VOKS-Programm ErbSt professional kann die bisherige ErbSt-Ermittlung unmittelbar mit dem neuen Recht verglichen werden.
Erschwert wird diese Prüfung dadurch, dass z. B. keine Formulare zur Wertermittlung zur Verfügung stehen, der Antrag auf Anwendung des neuen Rechts aber bis zum 30.06.2009 gestellt sein muss. ErbSt professional hilft hier insofern, als auch für 2007 und 2008 Assistenten z. B. zur Ermittlung von Grundstückswerten im neuen Ertragswertverfahren oder von Betriebsvermögen im vereinfachten Ertragswertverfahren zur Verfügung gestellt werden. Die ErbSt-Ermittlung nach bisherigem Recht kann dann im Programm unmittelbar mit der aufgrund der ErbSt-Reform verglichen werden.
Die aktuelle Version des ErbSt-Programms stellt diese Assistenten auch für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 zur Verfügung, solange hier noch keine Formulare vorliegen. Berechnungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer und ihrer Bemessungsgrundlagen sind damit bereits vor dem Vorliegen der entsprechenden Formulare möglich. Das Programm ErbSt professional kostet 95 Euro zzgl. USt.
|
|