SBS Lohn plus® ab sofort mit aktuellem GKV-Zertifikat sowie Informatives
April - the same procedure every year! Am 21.04.2009 bestand das SBS Lohn plus® System seine diesjährige Qualitätskontrolle durch die ITSG GmbH erneut ohne Beanstandungen, eine Prüfung, bei der die Software aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht komplett “durchleuchtet” und auf Herz und Nieren geprüft wird.
Im Mittelpunkt der Prüfung stand in erster Linie die Umsetzung der rechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel:
- Integration der Unfallversicherung in das DEÜV-Meldeverfahren
- Integration der Berufsständischen Versorgungseinrichtungen in das Beitragsnachweis- und das DEÜV-Meldeverfahren
- Ermittlung der Insolvenzgeld-Umlage durch die Entgeltabrechnungssoftware und Abführung mit dem Standard-Beitragsnachweis an die Datenannahmestelle der gesetzlichen Krankenkassen
- (Wieder-)Einführung der Sofortmeldepflicht für die Arbeitnehmer verschiedener Branchen
Die Umsetzung der neuen Rechtsbereiche gestaltete sich seinerzeit recht abenteuerlich. Die endgültigen Rechtsgrundlagen und rechtlichen Umsetzungserläuterungen wurden überwiegend so spät veröffentlicht, als das Gros der Entwicklung bereits bewältigt war.
Umso erfreulicher, dass das Feedback der SBS Software Kunden von den „Qualitätskontrolleuren“ bestätigt wurde: Die Lösungen im SBS Lohn plus® System sind durchgehend anwenderfreundlich und rechtssicher!
Zum 1.01.2009 wurde die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geändert, die unter anderem die exakte Sozialversicherungsbeitragsberechnung regelt, d.h., wie sind die Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln, vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer paritätisch oder nicht paritätisch. Die Änderungen machen sich in erster Linie in der Krankenversicherung (KV) bemerkbar, da der bis zum 31.12.2008 gültige KV-Zusatzbeitrag in den neuen bundeseinheitlichen KV-Beitrag integriert wurde. Das hat zur Folge, dass die Standard-KV-Beiträge nicht mehr paritätisch ermittelt werden. Den Software-Herstellern wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, diese neuen Berechnungsvorschriften im Laufe des Jahres 2009 umzusetzen. SBS Software plant die neuen Berechnungen mit der Version 2009.3 (Ende Juni / Anfang Juli) seines Entgeltabrechnungssystems zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Qualitätskontrolle wurden auch kommende Änderungen diskutiert: Im 2. Halbjahr 2009 soll jetzt endlich der Datensatz zur elektronischen Abwicklung der Erstattungsbeträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zur Verfügung stehen. Damit einher geht eine Erweiterung der Beitragssatzdatei, durch die den Software-Herstellern - auch etwa ab Mitte des Jahres - die kassenindividuellen Grundlagen zur Berechnung der Erstattungsbeträge bereit gestellt werden sollen. Ab 1.01.2010 soll die elektronische Übertragung der AAG-Erstattungsanträge zur Pflicht werden.
Ab 1.01.2010 kommt ELENA (früher: Jobcard) - endgültig! ELENA ist der ELektronische EinkommensNAchweis. Der Arbeitgeber wird die monatlichen Abrechnungsdaten seiner Arbeitnehmer per Datensatz an einen zentralen Server melden, der - Stand heute - bei der Deutschen Rentenversicherung stehen wird. Der Datensatz enthält Angaben, aus denen von den jeweiligen Institutionen zum Startzeitpunkt 1.01.2010 zunächst sechs Bescheinigungen generiert werden können; die Papiermeldung dieser Bescheinigungen wird entfallen. Geplant ist, dass ELENA bis zum Jahr 2015 die Papierform aller Bescheinigungen ablösen soll.
Alle notwendigen Änderungen und Anpassungen hierzu wird SBS Software seinen Anwendern wie gewohnt zeitnah zur Verfügung stellen. Es sei zudem erwähnt, dass die Vertreter der ITSG GmbH und der Deutschen Rentenversicherung dem SBS Lohn plus® System das GKV-Zertifikat „systemuntersucht“ nun schon seit vielen Jahren ohne Beanstandungen erteilen, wie auch in diesem Jahr!
Sie möchten gerne mehr über die Produktpalette der SBS Software wissen? Informieren Sie sich ganz einfach über unsere Homepage unter www.sbs-software.de. Oder rufen Sie doch mal an. Sie erreichen unseren Vertriebsinnendienst über die Tel.-Nr. 07252 919-140 sowie per Fax unter 07252 919-148. Wir werden Sie schnell und umfangreich informieren. Natürlich können Sie sich auch über unten stehendes Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.
|