Zeitpunkt der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung ungewiss
Da der Bundesrat am 8. Juli 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zugestimmt hat, ist eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich, obwohl im Gesetz eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung zum 1. Juli 2011 vorgesehen war. Das betont das BMF im Vorwort seines "Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung". Es gilt nach wie vor die bisherige Gesetzgebung, nach der die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts bei elektronischen Rechnungen durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder durch das EDI-Verfahren gewährleistet werden müssen.