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Regierungsentwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Die Bundesregierung hat am 02.02.2011 ihren Entwurf für ein "Steuervereinfachungsgesetz 2011" verabschiedet. Darin wird unter anderem die Umsetzung der Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht formuliert. Gegenüber dem Referentenentwurf des BMF wurde ergänzt: "Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können."

Die Änderung von § 14 UStG findet sich auf den Seiten 24 und 25, die Begründung ab Seite 83

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