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Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Oktober 2010 einem Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht umsetzen soll. Während in der Formulierung des Gesetzestextes ganz allgemein von "anderen Verfahren" zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts die Rede ist (neben Signatur und EDI), wird in der Begründung präzisiert, dass insbesondere auf die Verfahren zurückgegriffen werden kann, die der Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zum Abgleich der Rechnung mit der Zahlung einsetzt. Erlaubt werden soll der Finanzverwaltung zukünftig ein Datenzugriff bei der Umsatzsteuernachschau. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2011 gelten.

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