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BMF-Schreiben zur E-Bilanz

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen;
Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie
BMF-Schreiben vom 28.09.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009 -

Das BMF hat am 28.9.2011 das endgültige Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Es bleibt bei der Nichtbeanstandungsregelung für 2012. Grundsätzlich sind die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt, wird es von der Finanzverwaltung aber nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung können in diesen Fällen in Papierform abgegeben werden; eine Gliederung gemäß der Taxonomie ist dabei nicht erforderlich.

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