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Domain steuerberater-suedniedersachsen.de keine unzulässige Werbung

Urteil des Bundesgerichtshofs (BFH) vom 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10 -

Die Kombination aus Berufsbezeichnung und Region im Domainnamen eines Steuerberaters ist kein Verstoß gegen das Berufsrecht. Ein Steuerberater verwendete eine Internet-Domain mit der Bezeich-nung www.steuerberater-suedniedersachsen.de. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft vor, da sie hierin eine unzulässige Werbung sah. Die Vorinstanz hatte den Steuerberater freigesprochen.

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