Domain steuerberater-suedniedersachsen.de keine unzulässige Werbung
Urteil des Bundesgerichtshofs (BFH) vom 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10 -
Die Kombination aus Berufsbezeichnung und Region im Domainnamen eines Steuerberaters ist kein Verstoß gegen das Berufsrecht. Ein Steuerberater verwendete eine Internet-Domain mit der Bezeich-nung www.steuerberater-suedniedersachsen.de. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft vor, da sie hierin eine unzulässige Werbung sah. Die Vorinstanz hatte den Steuerberater freigesprochen.