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Digitale LohnSchnittstelle (DLS) für die Lohnsteuer-Außenprüfung

Empfehlung zur Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung; Digitale LohnSchnittstelle (DLS)
BMF-Schreiben vom 29. Juni 2011 - IV C 5 - S 2386/07/0005 - (2011/0501455) -

Mit BMF-Schreiben vom 01.07.2011 wurde die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) als Empfehlung der Finanzverwaltung veröffentlicht. Die DLS ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder gemäß den Anforderungen der GDPdU unabhängig von dem beim Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm sicherstellen. Ziel ist ein reibungsloser Prüfungsablauf zur Entlastung von Wirtschaft und Finanzverwaltung.

Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die Buchführung, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurde, im Rahmen von Außenprüfungen im Weg des Datenzugriffs zu prüfen (§ 147 Absatz 6 AO).

Für den Bereich der Datenträgerüberlassung (so genannter 'Z3-Zugriff') im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen hat die Finanzverwaltung die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) erarbeitet.

Die DLS ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer. Sie soll dabei eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder gemäß den Anforderungen der GDPdU unabhängig von dem beim Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm sicherstellen. Ziel ist ein reibungsloser Prüfungsablauf zur Entlastung von Wirtschaft und Finanzverwaltung. Die DLS soll dazu beitragen,

  • Zweifelsfragen und Unklarheiten zu den Inhalten von elektronischen Dateien und Datenfeldern,
  • technischen Schwierigkeiten beim Aufbereiten der elektronischen Daten sowie
  • Datennachforderungen durch den Außenprüfer (auf weiteren Datenträgern)

zu vermeiden.

Deshalb empfiehlt die Finanzverwaltung in diesem BMF-Schreiben diese einheitliche Schnittstellenbeschreibung in den Lohnabrechnungsprogrammen zu verwenden.

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